IT-Sicherheitsfrühstück mit RA Karsten U. Bartels stellvertretender Vorsitzender des Bundesverbandes IT-Sicherheit e.V.

07. Oktober 2022, 08:30 Uhr - 07. Oktober 2022, 10:00 Uhr

Thema: „Das Geschäftsgeheimnisschutzgesetz: (unbekannter) Know-How-Schutz und Compliance-Pflicht für Unternehmen

Moderation: Dr. Holger Mühlbauer, Bundesverband IT-Sicherheit e.V.

Welche Maßnahmen muss das Management eines Unternehmens ergreifen, um Geschäftsgeheimnisse zu schützen? RA Karsten U. Bartels, LL.M., HK2 RAe Berlin, gibt Antworten.
Vor drei Jahren trat das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) in Kraft. Damit wurde der Schutz von Know-how, Betriebsgeheimnissen und internem Sonderwissen auf eine neue Stufe gehoben. Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen setzt voraus, dass im Unternehmen technisch und organisatorisch die Vorrausetzungen geschaffen wurden, um Geheimnisse auch tatsächlich zu schützen. Diese technischen und organisatorischen Maßnahmen, sogenannte „angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen“, sind zu ergreifen und nachweisbar zu dokumentieren. Nur dann kann ein Unternehmen den Schutz gegenüber Dritten in Anspruch nehmen. Gibt es diese Maßnahmen im gesetzlichen Umfang nicht oder können sie im Schadensfall nicht nachgewiesen werden, hat das geschädigte Unternehmen eine schlechte Rechtsposition.

Freuen Sie sich auf einen interessanten Vortrag und nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Fragen zu stellen.  Die Veranstaltung findet auf Einladung des Bundesverbandes IT-Sicherheit e.V. statt. Die Personenzahl ist limitiert.

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!

Ihr Team des Bundesverbandes IT-Sicherheit e.V. und Ihr Team des Berlin Capital Club

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